Die Annaberger Straßennamen.

Erzgebirgisches Sonntagsblatt 119. Jahrgang, Nr. 36, 5. September 1926, S. 6

Heimatkundliche Plauderei von Emil Finck.

(Fortsetzung und Schluß.)

Auch Handel und Wandel behalfen sich notgedrungen mit diesen Zahlen bis zum Jahre 1890, so gut es eben anging. Für die innere Stadt war es ja nicht besonders schwer, die Planübersicht bei einiger Übung im Gedächtnis zu behalten und eine Hausnummer ungefähr da zu suchen, wo sie tatsächlich zu finden war. Aber dem naturgemäßen Bedürfnis des gesellschaftlichen Lebens entspricht eine solche papierne Regel und Richtschnur doch zu wenig. Das Leben hat mit Persönlichkeiten zu schaffen und mit lebhaften Erinnerungen zu rechnen, aber nicht mit toten Zahlen, die wegen ihrer Menge größtenteils nur mit Herbeiziehung von mnemotechnischen Hilfsvorstellungen zu merken sind. Das machte die durchgehende Hausnumerierung unbeliebt und geringwertig. Und daher ist es erklärlich, daß so viele alte Hausbezeichnungen zum Notbehelf beibehalten wurden, scherzhafte neue immer wieder auftauchten und in allgemeinen Gebrauch kamen.

Ganz schwierig gestaltete sich der Wohnungsnachweis nach dem Brandkataster für das äußere Stadtgebiet, weil dort der ursprüngliche Plan durch viele Nachträge so durchflickt worden war, daß kaum völlig Eingeweihte ohne weiteres Bescheid wissen konnten. Es entsprach daher einem fast allgemein empfundenen Bedürfnis, als die Stadtverordneten im Januar 1877 auf die Unzulänglichkeit der Straßenbezeichnung hinwiesen und sowohl die Benennung namenloser Gassen, wie auch die Abänderung der Hausnummern nach Straßenzügen anregten. Der Stadtrat fand es gleichfalls für nötig, daß etwas zum Besseren geschähe, beschränkte sich aber zunächst darauf, im Juli 1879 etwa zwei Dutzend Straßen und Plätze zu bezeichnen. Für eine neue Numerierung der Häuser die Genehmigung der Königl. Brandversicherungs-Kommission einzuholen, nahm er um deswillen Abstand, weil die äußeren Straßenzüge damals noch zu sehr im Entstehen begriffen waren.

Die Angelegenheit kam jedoch nicht mehr zur Ruhe. Als im Sommer 1889 zur Herausgabe eines Adreßbuches vorgearbeitet wurde, das erstmalig von der Stadtverwaltung selbst geschaffen und verlegt werden sollte, da brach sich die Überzeugung vollends Bahn, daß eine durchgreifende Änderung erfolgen müsse. Der Polizeiregistrator erklärte, daß bei dem wirren Durcheinander der Brandkataster-Nummern es mitunter sehr schwer sei, in den äußeren Stadtteilen jemand zu finden. Die Stadtverordneten aber erhoben am 30. Oktober 1899 einen Antrag ihres Finanz- und Verwaltungsausschusses zum Beschluß, der also lautet: „Wir halten es für sehr wünschenswert, daß die Maßregel der vollständigen Neu-Numerierung der Häuser nach einzelnen Straßen vor Zusammenstellung des Adreßbuches durchgeführt werde. Wir stellen aber den Antrag, falls man dabei auf zu große Schwierigkeiten stoßen sollte, doch jedenfalls die Hausnummern der Abteilung B vor der Aufnahme in das Adreßbuch neu, fortlaufend nach Straßen, geordnet werden möchten.”

Der Stadtrat, dem dieser Beschluß durchaus gelegen kam, hatte bereits Vorkehrungen der erwünschten Art angebahnt, und so konnte der lange gehegte Wunsch der Bürgerschaft wider Erwarten schnell in Erfüllung gehen. Als im August 1890 das neue Adreßbuch erschien, war die Numerierung der Häuser nach Straßenzügen, wie sie jetzt besteht, in dem Buche wie auch in Wirklichkeit durchgeführt.

Mit dieser Neuerung erlangte die Straßenbenennung eine ganz neue, und zwar grundlegende Bedeutung. Bisher hatte sie den Wohnungsnachweis nur unterstützt, jetzt ist sie für ihn bestimmend geworden. Und die amtliche Wichtigkeit, die ihr nunmehr gegeben ist, erheischt äußerste Bestimmtheit und lückenlose Vollständigkeit. So ward die Namengebung, bei der sich in früheren Zeiten nur das Volksempfinden schöpferisch betätigt hatte, zu einer ausschließlichen Obliegenheit der Gemeindeverwaltung.

Das war sie allerdings schon vorher nach und nach geworden. Anfangs hat die Verwaltung freilich nur Namen für solche Straßen schriftlich anerkannt, die ihrer Obhut ganz besonders oblagen und die Stadtkämmerei fortgesetzt belasteten. Ihre Aufnahme in den Wortschatz der Amtssprache ist stillschweigend und wahrscheinlich auch ganz unbewußt geschehen. Groß war die Zahl darum nicht, weil für das Tiefbauwesen, das jetzt so anspruchsvoll sich entwickelt hat, damals noch kein lebhaftes Bedürfnis und weitreichendes Verständnis bestanden haben mag. Viertelsmeister, Bauverwalter, Marktmeister und Röhrmeister besorgten ziemlich selbständig und möglichst gleichförmig ihre Geschäfte, so daß für das Stadtregiment auch nur äußerst selten ein Anlaß dazu gegeben war, auf die „Gepflogenheiten des gemeinen Volkes” hinsichtlich der Wegbezeichnungen zu achten.

Das hat sich erst geändert, seitdem Straßenbeleuchtung, Wasserzufuhr, Schleusenbau, Erleicherung und Sicherung des Verkehrs auf öffentlichen Wegen zu bedeutsamen Aufgaben der Stadtgemeinde geworden sind. Als im Jahre 1854 das Rohrnetz für das Leuchtgaswerk in eine Reihe der Straßen eingebettet ward, stellte sich sofort das Bedürfnis heraus, die schriftliche Aussprache darüber durch Aufnahme einiger Namen aus dem Volksmunde abzukürzen. Auch Straßenschilder kamen auf. Am 13. Februar 1863 geschah es wohl zum ersten Mal, daß in Annaberg die amtliche Einführung neuer Namen durch die Zeitung veröffentlicht wurde. Die Bekanntmachung des Rats nennt: Benediktplatz, Johannisgasse, Mariengasse, Marktgasse, Museumsgasse, Neuegasse, Pfortengasse und Quergasse. In den Jahren 1865 und 1866 bewirkten der Bahnbau und die Fertigstellung des Hochdruckwasserwerks abermals eine Mehrung der Namen. Gleiches war der Fall, als im folgenden Jahre die Straßenbeleuchtung, die vordem fast nur den verkehrsreichsten Straßen und Pätzen zugute gekommen war, unter Anschluß an das Gasrohrnetz allgemein durchgeführt wurde. 1871 erschien das erste, von dem Realschuloberlehrer Moritz Welte bearbeitete Adreßbuch, dem 1876, 1881, 1884 und 1886 neue Auflagen folgten, und dabei trat der Wunsch nach Vollständigkeit immer und immer wieder mahnend an den Stadtrat heran. Mehrmals erbaten auch einzelne Geschäftsleute für den Platz, an dem sie wohnten, eine feste Bezeichnung und begründeten ihre Eingabe mit dem Hinweis auf unangenehme Wahrnehmungen. So wuchs die Zahl der Namen beständig.

Für das 1890 unter ganz neuen Verhältnissen erscheinende Adreßbuch war die Vollständigkeit ein Haupterfordernis. Die neue Numerierung der Häuser stützte sich damals auf insgesamt 86 öffentliche Wege und Plätze. Etwa zwanzig Namen waren dazu noch festzustellen und einige andere neu zu begrenzen gewesen. Acht neue Straßenzüge hatte man dabei nach hohen und verdienstvollen Personen benannt, die übrigen wohl ohne Ausnahme dem bereits längst zur Geltung gebrachten Volkswillen abgelauscht.

Auch späterhin hat die Reihe der Namen noch eine bemerkenswerte Bereicherung erfahren. Das ist nur zum kleineren Teil durch das Wachstum der Stadt, durch besondere Anlässe und durch die fortgesetzte Benummerung der Häuser veranlaßt worden. Weit häufiger ist’s geschenen, um dem Bedürfnis des flutenden Lebens gerecht zu werden, das auch solche Gassen durchrinnt und an solchen Plätzen einen Anhalt findet, für die das Adreßbuch keine Hausnummern aufweist. Der Heimatkunde aber kommt die Mehrzahl der auf solche Weise erhalten gebliebenen Benennungen ganz besonders zustatten.

Eine auffällige Erscheinung ist es, daß hier mehrere Gassen und Plätze keine Hausnummern aufweisen, obwohl sie von bewohnten Häusern umrahmt sind. Das macht ein wohlgemeinter Grundsatz erklärlich, der 1890 für die Zuteilung der Häuser auf die Straßenzüge als maßgebend erachtet wurde. Es herrschte die Meinung, daß für die Hausnummer lediglich der Hauptzugang zu einem Gebäude in Betracht komme, weil er ja die Nummer zu tragen habe. Für manche Eckhäuser kam demnach nicht die Längsrichtung des Bauwerks, sondern ausschließlich der Zugang für die Hausbewohner in Frage, auch wenn er abseits lag. Die Folge davon war, daß z. B. die beiden jetzt unter Nr. 4a und 4b an der Großen Kirchgasse verzeichneten Eckhäuser eine Zeitlang gar nicht zu der Straße zählten, an der sie doch tatsächlich stehen. Weil deren Erdgeschoß geschäftlichen Zwecken diente, gingen die Hausbewohner über die Höfe aus und ein, und diese — nicht die Häuser selbst — führten auf die Untere Badergasse bezw. die Silberstraße. Demnach zählten die beiden Wohn- und Geschäftshäuser dorthin, wo sie schwerlich jemand suchte. Weil das geschäftlichen Nachteil befürchten ließ, erhoben die Eigentümer jener Häuser alsbald Einspruch, dem in der Weise stattgegeben ward, daß die oben angeführten Hausbezeichnungen in die ursprüngliche Nummernfolge der Großen Kirchgasse eingeschaltet wurden.

Es sind dies nicht die einzigen Fälle eines derartigen Straßenwechsels ohne Umzugslasten gewesen. Der Hinweis auf sie genüge aber, das Vorkommen der sogenannten Schaltnummern und zugleich den Ausfall anderswo gezählt gewesener Nummern zu erklären. Die Wichtigkeit und Wertschätzung der Straßenbenennung beleuchten die Beispiele ohnedies.

Für Handel und Wandel ist es wichtig, daß die Straßennamen sich leicht und nachhaltig dem Gedächtnis vieler einprägen. Dazu ist es nötig, daß sie einen bemerkenswerten Sinn und eine merkbare Form haben. Nichtssagende oder gar sinnwidrige Namen entsprechen dieser Forderung ebensowenig wie solche, die des Wohlklangs und der zusagenden Kürze entbehren. Inwieweit Einwendungen solcher Art gegen einige hiesige Namen geboten erscheinen, ist bereits bei der Sinnbesprechung angebracht worden. Im allgemeinen erfreut sich jedoch die Annaberger Namengebung mit Recht einer gewissen Beliebtheit.

Das sicherste Merkmal guter Namenwahl ist aber das Kennzeichen der Bodenständigkeit. Solche namentlich ist in der Annaberger Straßenbenennung, wie aus der Plauderei ersichtlich werden soll, fast durchaus deutlich ausgeprägt. Darum schätze ich sie als ein überaus reiches Mittel, die Heimatkunde zu beleben. Eingehends betriebene heimatkundliche Betrachtungen aber mögen als wertvollste Frucht allenthalben zeitigen: eine unauslöschliche Liebe zur Heimat — zur Vaterstadt!

Ende.

Ergänzungen